Für Biogasanlagenbetreiber

Neues Marktmodell Gas

Für Biogasanlagenbetreiber sind Bilanzgruppen bei A&B von einem verantwortlichen BGV zu registrieren. Dieser verantwortliche BGV unterzeichnet den BGV Vertrag direkt mit der Bilanzierungsstelle. Für jede Biogasanlage wird eine Bilanzgruppe eingerichtet. Für jede Biogasanlage zeichnet sich ein BGV in Bezug auf Abrechnung von Ausgleichsenergie verantwortlich.

Die Biogasbilanzgruppen werden je Gastag bilanziert. Mengen aus Biogasbilanzgruppen werden per Fahrplan an die zentrale Marktgebietsbilanzgruppe des BGV übergeben. Diese Fahrpläne werden an den MVGM übermittelt.

Das Ökostromgesetz legt fest, dass die BS A&B und AGCS verpflichtet sind, Nachweise für Biogasbilanzgruppen auszustellen. AGCS betreibt  ein entsprechendes Biogasnachweissystem. Die Nachweise werden den dort registrierten Anlagenbetreibern gutgeschrieben.