Demand Side Response (Flexibilitäts-MOL)

Gemäß § 30 Abs.2 GMMO-VO i.d.g.F. kann physikalische Ausgleichsenergie über Ausspeisepunkte von Endverbrauchern mit einer vertraglich vereinbarten Leistung von mehr als 10.000 kWh angeboten werden, sofern der Zählpunkt online gemessen wird und eine online Datenübermittlung an den MVGM stattfindet.

Die Angebote für Verbrauchsreduktionen werden von berechtigten Anbietern auf einer sogenannten FLEX-MOL abgegeben.

In die FLEX-MOL können Angebote von zusammenhängenden Stundenprodukten je Ausgleichsenergieanbieter mit einer vom Ausgleichsenergieanbieter zu wählenden Vorlaufzeit und einer Mindestgröße von einer MWh/h eingebracht werden.

Der MVGM hat das Recht, aus dem Angebot zumindest eine MWh/h und in Schritten von einer MWh/h bis zum vollen angebotenen Leistungsumfang abzurufen. Das Recht des MVGM, Angebote in Schritten bis zum vollen Leistungsumfang abzurufen, kann vom Ausgleichsenergieanbieter ausgeschlossen werden.

Im Rahmen eines Registrierungsprozesses bei der BS registriert der Ausgleichsenergieanbieter, Zählpunkte (einzeln oder im Pool), um über diese Zählpunkte Verbrauchsreduktion für die Angebotsabgabe anzubieten.

Voraussetzung für die Registrierung von Zählpunkten ist die Registrierung als Anbieter von physikalischer Ausgleichsenergie bei der BS.

Die Zählpunkte deren Verbrauchsreduktionsleistungen angeboten werden, unterliegen einem Präqualifikationsprozess seitens des MVGM.

Mehrere Zählpunkte können in Form eines Pools registriert werden. Für den Pool wird ein eigener virtueller Zählpunkt registriert, für den Angebote abgegeben werden können.